Sachverständigenbüro für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

DIN EN ISO / IEC 17024

Was kostet ein Gutachten?

Selbstverständlich erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot zu Ihrem Objekt.

I. Bestandteile des Honorars

Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten setzt sich zusammen aus:

1.       Für die Ausarbeitung, die Erstellung und die 1. Fertigung des Gutachtens:

          a.       Einem objektunabhängigen Sockelbetrag plus

          b.       einem aus dem Objektwert abgeleiteten Zusatzbetrag als Basishonorar

          c.       multipliziert mit einem Objektfaktor (nach Schwierigkeit und Aufwand)
                    zur Berücksichtigung der besonderen Objekt- bzw. Auftragsmerkmale

2.       Für die Ortsbesichtigung und die Beschaffung der für die Gutachtenerstellung
          erforderlichen Objektunterlagen:

          a.       Einem Zeithonorar oder

          b.       einer Aufwandspauschale

3.       Bei Bewertung von Rechten, Lasten und Beschränkungen:

          a.       Einem Zeithonorar oder

          b.       einer Aufwandspauschale

4.       Zu den Beträgen aus 1.) bis 3.) kommt jeweils hinzu:

          a.       Die entsprechenden Nebenkosten, Auslagen und Aufwendungen (Auslagenersatz)

          b.       Die jeweils geltende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)


II. Berechnung des Honorars                                 

zu I. 1    Das Basishonorar für die Ausarbeitung, die Erstellung und die Fertigung des Gutachtens beträgt:       

               1 a)        Sockelbetrag                    2.500,- €

               1 b)        plus                                    0,25 % des Objektwerts                  


               Dieses Basishonorar wird mit dem Objektfaktor multipliziert, der sich aus den besonderen       

               Objekt- bzw. Auftragsmerkmalen ergibt:                  

               1 c)        Objektfaktoren (Einzelfaktoren, Aufzählung nicht abschließend, z.B.):                

                              keine Besonderheiten                                   = 1,0

                              Bewertung von Teileigentum                       ≥ 1,2                              

                              Rückliegender Stichtage                               ≥ 1,1                              

                              Gemischte Nutzungen im Objekt                ≥ 1,1                              

                              Besondere Eilbedürftigkeit                           ≥ 1,2                              

                              Aktualisierung eines Verkehrswerts                              

                              aus einem früheren Gutachten                    ≥ 0,8

                              ...

                              Der Gesamtfaktor ergibt sich durch Multiplikation der Einzelfaktoren

zu I. 2    Das Honorar für die Durchführung des Ortstermins und ggf. für die Beschaffung von     

               erforderlichen Objektunterlagen, die nicht vom Auftraggeber bereitgestellt werden, 

               beträgt entweder:

               a)       als Zeithonorar:

                          Stundensatz                                                         220,- €/h
                          mal Zeitaufwand in Stunden                

               b)       oder eine vereinbarte Aufwandspauschale

zu I. 3    Das Honorar für die Bewertung von Rechten, Lasten und Beschränkungen (falls solche

              vorhanden sind und bewertet werden sollen) bemisst sich (wie unter I.2) entweder als

              Zeithonorar oder als Aufwandspauschale.

zu I. 4    Auslagenersatz und Umsatzsteuer

               Zusätzlich zu den oben genannten Honoraren werden berechnet:  

               a)       Der Auslagenersatz (Nebenkosten, Auslagen und Aufwendungen

                          z.B. (Aufzählung nicht abschließend):

                          Kosten, Auslagen für Auskünfte
                          von Behörden oder Verwaltungen             auf Nachweis


                          Reisekostenersatz

                          - Benutzung von eigenem KFZ                   0,75 €/km
                          - sonstige Verkehrsmittel                            auf Nachweis
                          - Übernachtungskosten                               auf Nachweis


                          Abschriften und Ablichtungen
                          je Seite                                                            0,50 €
                          je Foto                                                             1,50 €

                         Bürokostenpauschale                                    50,- €


b)      Die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in Höhe des bei Rechnungsstellung gültigen

          Satzes (derzeit 19 %).


III. Begriffe

1.  Objektwert     

Der für die Honorarberechnung anzusetzende Objektwert ist

  • der ermittelte Verkehrswert
  • im lastenfreien Zustand
    (d.h. ohne wertmindernde Rechte und Lasten gem. Grundbuch Abteilung II)
  • und ohne Abzüge von Sonderwerten
    (wie z.B. Instandhaltungsrückstand, temporärer Minderertrag usw.).     


2.  Objektfaktor   

Der Objektfaktor berücksichtigt die besonderen Objekt- bzw. Auftragsmerkmale und ist der Multiplikationsfaktor für das Basishonorar (aus Sockelbetrag plus wertabhängigem Zusatzbetrag).

Der Objektfaktor ist bei Auftragserteilung bzw. im Sachverständigenvertrag zu vereinbaren,  ohne Vereinbarung gilt der Faktor 1,0 als vereinbart.     


3.  Zeithonorar   

Der jeweilige Büro-Stundensatz ist bei Auftragserteilung bzw. im Sachverständigenvertrag zu vereinbaren, ohne Vereinbarung gilt der Faktor 1,0 als vereinbart, also der Basis-Stundensatz in Höhe von 220,- €.