Was kostet ein Gutachten?
Selbstverständlich erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot zu Ihrem Objekt.
I. Bestandteile des Honorars
Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten setzt sich zusammen aus:
1. Für die Ausarbeitung, die Erstellung und die 1. Fertigung des Gutachtens:
a. Einem objektunabhängigen Sockelbetrag plus
b. einem aus dem Objektwert abgeleiteten Zusatzbetrag als Basishonorar
c. multipliziert mit einem Objektfaktor (nach Schwierigkeit und Aufwand)
zur Berücksichtigung der besonderen Objekt- bzw. Auftragsmerkmale
2. Für die Ortsbesichtigung und die Beschaffung der für die Gutachtenerstellung
erforderlichen Objektunterlagen:
a. Einem Zeithonorar oder
b. einer Aufwandspauschale
3. Bei Bewertung von Rechten, Lasten und Beschränkungen:
a. Einem Zeithonorar oder
b. einer Aufwandspauschale
4. Zu den Beträgen aus 1.) bis 3.) kommt jeweils hinzu:
a. Die entsprechenden Nebenkosten, Auslagen und Aufwendungen (Auslagenersatz)
b. Die jeweils geltende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
II. Berechnung des Honorars
zu I. 1 Das Basishonorar für die Ausarbeitung, die Erstellung und die Fertigung des Gutachtens beträgt:
1 a) Sockelbetrag 2.500,- €
1 b) plus 0,25 % des Objektwerts
Dieses Basishonorar wird mit dem Objektfaktor multipliziert, der sich aus den besonderen
Objekt- bzw. Auftragsmerkmalen ergibt:
1 c) Objektfaktoren (Einzelfaktoren, Aufzählung nicht abschließend, z.B.):
keine Besonderheiten = 1,0
Bewertung von Teileigentum ≥ 1,2
Rückliegender Stichtage ≥ 1,1
Gemischte Nutzungen im Objekt ≥ 1,1
Besondere Eilbedürftigkeit ≥ 1,2
Aktualisierung eines Verkehrswerts
aus einem früheren Gutachten ≥ 0,8
...
Der Gesamtfaktor ergibt sich durch Multiplikation der Einzelfaktoren
zu I. 2 Das Honorar für die Durchführung des Ortstermins und ggf. für die Beschaffung von
erforderlichen Objektunterlagen, die nicht vom Auftraggeber bereitgestellt werden,
beträgt entweder:
a) als Zeithonorar:
Stundensatz 220,- €/h
mal Zeitaufwand in Stunden
b) oder eine vereinbarte Aufwandspauschale
zu I. 3 Das Honorar für die Bewertung von Rechten, Lasten und Beschränkungen (falls solche
vorhanden sind und bewertet werden sollen) bemisst sich (wie unter I.2) entweder als
Zeithonorar oder als Aufwandspauschale.
zu I. 4 Auslagenersatz und Umsatzsteuer
Zusätzlich zu den oben genannten Honoraren werden berechnet:
a) Der Auslagenersatz (Nebenkosten, Auslagen und Aufwendungen
z.B. (Aufzählung nicht abschließend):
Kosten, Auslagen für Auskünfte
von Behörden oder Verwaltungen auf Nachweis
Reisekostenersatz
- Benutzung von eigenem KFZ 0,75 €/km
- sonstige Verkehrsmittel auf Nachweis
- Übernachtungskosten auf Nachweis
Abschriften und Ablichtungen
je Seite 0,50 €
je Foto 1,50 €
Bürokostenpauschale 50,- €
b) Die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in Höhe des bei Rechnungsstellung gültigen
Satzes (derzeit 19 %).
III. Begriffe
1. Objektwert
Der für die Honorarberechnung anzusetzende Objektwert ist
- der ermittelte Verkehrswert
- im lastenfreien Zustand
(d.h. ohne wertmindernde Rechte und Lasten gem. Grundbuch Abteilung II) - und ohne Abzüge von Sonderwerten
(wie z.B. Instandhaltungsrückstand, temporärer Minderertrag usw.).
2. Objektfaktor
Der Objektfaktor berücksichtigt die besonderen Objekt- bzw. Auftragsmerkmale und ist der Multiplikationsfaktor für das Basishonorar (aus Sockelbetrag plus wertabhängigem Zusatzbetrag).
Der Objektfaktor ist bei Auftragserteilung bzw. im Sachverständigenvertrag zu vereinbaren, ohne Vereinbarung gilt der Faktor 1,0 als vereinbart.
3. Zeithonorar
Der jeweilige Büro-Stundensatz ist bei Auftragserteilung bzw. im Sachverständigenvertrag zu vereinbaren, ohne Vereinbarung gilt der Faktor 1,0 als vereinbart, also der Basis-Stundensatz in Höhe von 220,- €.